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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2012 - L 1 R 121/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,124126
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2012 - L 1 R 121/12 B ER (https://dejure.org/2012,124126)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.05.2012 - L 1 R 121/12 B ER (https://dejure.org/2012,124126)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - L 1 R 121/12 B ER (https://dejure.org/2012,124126)
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  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2012 - L 1 R 121/12
    Die Gerichte sind, wenn sie sich entscheidend an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache orientieren, gemäß § 19 Abs. 4 GG gehalten, die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes auf eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage zu stützen, die auch die Möglichkeit der Beweiserhebung einschließt (BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09, NZS 2009, 674, 675; BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05, Breith. 2005, 803).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2012 - L 1 R 121/12
    Die Gerichte sind, wenn sie sich entscheidend an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache orientieren, gemäß § 19 Abs. 4 GG gehalten, die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes auf eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage zu stützen, die auch die Möglichkeit der Beweiserhebung einschließt (BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09, NZS 2009, 674, 675; BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05, Breith. 2005, 803).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2012 - L 1 R 121/12
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache kann insoweit bei drohenden schweren und unzumutbaren Nachteilen im Einzelfall geboten seien, wenn etwa Lebensgefahr für den Einzelnen droht (vgl. BVerfG, Beschluss 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02, NZS 2003, 1236, 1237) oder eine sonstige existentielle Notlage vorliegt (BVerfG, Breith., aaO., S. 807).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2011 - L 1 KR 283/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2012 - L 1 R 121/12
    Bei der Annahme des Anordnungsgrundes ist ein strenger Maßstab anzulegen und der Erlass einer einstweiligen Anordnung scheidet grundsätzlich aus, wenn diese - wie im vorliegenden Fall - die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen würde (vgl. erkennender Senat, Beschluss vom 6. September 2011 - L 1 KR 283/11 B ER).
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